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Auf Grundlage der Beschlussfassung der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2011 wurde durch den Gemeindevorstand eine Kommission im Hinblick auf kommunale Energieerzeugung gern. § 72 HGO gebildet. Diese Kommission hat zwischenzeitlich 3-mal getagt und schlägt einstimmig zum Einen im Hinblick auf den Umfang zu installierender Photovoltaikaniagen sowie zum Anderen im Hinblick auf die rechtliche Umsetzung folgendes Verfahren vor:
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Der Umfang geeigneter gemeindeeigener Dächer beschränkt sich auf das Feuerwehrgerätehaus Mosheim, auf den neuen Trakt des Bauhofes sowie auf das Betriebsgebäude der Kläranlage in Malsfeld. Alle übrigen Dächer scheiden aus den verschiedensten Gründen, wie z.B. unzureichende statische Verhältnisse, beschattete Dächer oder unwirtschaftlich kleine Einheiten aus. Das heißt, dass im Gesamtumfang lediglich eine Größenordnung von 50 kWp zu installieren ist.
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Die Kommission empfiehlt ferner, dass die Investition im rechtlichen Rahmen als Regiebetrieb der Gemeinde umgesetzt werden soll; dies ist im Benehmen mit der Finanzverwaltung abgeklärt worden. Ein separater kommunaler Eigenbetrieb, eine Genossenschaft oder eine Personengesellschaft als GmbH & Co. KG bzw. ein kombiniertes Modell dieser 3 Möglichkeiten erscheinen im Hinblick auf Verwaltungsaufwand und Effizienz nicht geboten.
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Mit der Kommunalaufsicht ist abgeklärt, dass es sich bei dem beabsichtigten Vorgehen nicht um wirtschaftliche Betätigung sondern um ureigene Vermögensverwaltung der Gemeinde handelt, wenn entsprechende Module durch einen Dienstleister installiert werden.
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Nach allen vorliegenden Erkenntnissen wird die Installation einen Kostenaufwand von 100.000,00 Euro nach sich ziehen. Hierzu ist ein entsprechendes KFW-Darlehen auf-zunehmen; nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird dieses Darlehen durch die entsprechende Einspeisevergütung nach 10 Jahren zurückgezahlt sein. Zudem wird in den darauffolgenden Jahren eine Vergütung von rund 10.000,00 Euro pro Jahr zu erwarten sein.
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